| 1.
Vertragsgegenstand |
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Die hier vorliegenden AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und
„Feriendomizil.ch“ als Veranstalter/Vermieter von Appartements
und Villen. Vermittelt „Feriendomizil.ch“ touristische Angebote
von Dritten (Häuser, Wohnungen, Flüge, Fähren, Autos usw.),
gelten deren AGB. |
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| 2.
Vertragsabschluss |
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Damit
Sie über Ihre und unsere Rechte und Pflichten informiert sind, lesen
Sie bitte unsere Allgem. Geschäftsbedingungen genau durch. Mit Ihrer
Anmeldung werden diese Bedingungen Grundlage des zwischen Ihnen und dem
Verwalter/Vermieter vereinbarten Mietvertrages. Optionen reservieren wir
für max. 2 Tage. Buchungsbestätigungen erhalten Sie per E-Mail
oder Fax in doppelter Ausfertigung, mit der Bitte um sofortige Gegenzeichnung
und Rücksendung per Fax oder Post. |
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| 3.
Bezahlung |
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Mit
Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20 % fällig, die spätestens
10 Tage nach Vertragserhalt vom Mieter zu leisten ist. Der Restbetrag ist
spätestens 6 Wochen vor Ferienantritt zu zahlen oder wenn davon abweichend,
wie auf der Rechnung genau bezeichnet. Verspätete Zahlung oder Nichtzahlung
gilt als Rücktritt und berechtigt, das Objekt anderweitig zu vermieten
und vom säumigen Gast die Rücktritts- bzw. Bearbeitungsgebühr
zu verlangen. |
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| 4.
Leistungsart |
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Bei
den von „Feriendomizile.ch“ angebotenen Leistungen handelt
es sich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Anmeldenden,
den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. Der Vertrag wird im
Namen und für Rechnung des Leistungsträgers: Eigentümer,
Vermieter oder Verwalter - nachfolgend Eigentümer genannt - abgeschlossen.
Alle Schadenersatzansprüche des Mieters sind an den jeweiligen Eigentümer
zu stellen. Schadenersatzansprüche an „Feriendomizil.ch“
sind ausgeschlossen, mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Die Haftung ist stets beschränkt auf unseren Provisionsanspruch des
Teils der Leistung aus dem die Schadenersatzansprüche resultieren.
Der Vertrag gilt für den angemeldeten Zeitraum und die angemeldete
Anzahl von Personen und / oder Haustieren. Überbelegungen sind nicht
gestattet. |
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| 5.
Vermittlerverpflichtungen/Haftung |
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Die
Ausschreibung wurde nach bestem Wissen und genau nach den Angaben des Eigentümers
erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere
Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und
Wasserausfälle, Unwetterlagen wird nicht gehaftet. Ist die Nutzung
des Mietobjektes aufgrund höherer Gewalt nicht möglich und kein
Ersatzobjekt vermittelbar, so wird die Haftung auf maximal die Höhe
der vereinbarten Restzahlung beschränkt. |
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| 6.
Mitwirkungspflicht |
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Der
Mieter ist aufgefordert, bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen
und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer/Verwalter allfällige
Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen
Beanstandungen an der Mietersache müssen unverzüglich dem Eigentümer/Verwalter
gemeldet werden. Nachträglich eingereichte Reklamationen werden nicht
berücksichtigt. Der Mieter hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich
zu behandeln und ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltsdauer
durch ihn verursachten Schäden dem Eigentümer/Verwalter zu melden
und diese zu ersetzen. Die gemietete Unterkunft ist besenrein und mit abgewaschenem
Geschirr an den Eigentümer/Verwalter zu übergeben. |
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| 7.
Rücktritt-Umbuchung |
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Der
Rücktritt durch den Anmeldenden muss in schriftlicher Form erfolgen.
Massgeblich ist das Eingangsdatum. Folgende Rücktrittsgebühren
werden vom Mietpreis erhoben:
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bis 90 Tage vor Mietbeginn: 20 %, bis 60 Tage vor Mietbeginn: 35 %
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bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 %, ab 20 Tage vor Mietbeginn: 80 %
Bei
einem Rücktritt am Reisetag oder bei Nichterscheinen wird der gesamte
Mietpreis berechnet. In Absprache besteht die Möglichkeit, einen
Ersatzpartner zu gleichen Mietbedingungen zu stellen. Die Bearbeitungsgebühr
für eine Umbuchung oder Stornierung beträgt SFr. 100.--. Wir
empfehlen den Abschluss einer Annullationskostenversicherung. |
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| 8.
Preisänderungen |
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Feriendomizil.ch
behält sich vor, im Falle von im Publikations- bzw. Buchungszeitpunkt
noch nicht bekannten, neu eingeführten oder erhöhten allgemein
verbindlichen Gebühren oder Abgaben, wie z.B. staatlich verfügten
Preiserhöhungen (z.B. MwSt), Wechselkursänderungen etc. die Preise
entsprechend anzupassen. Liegt die Preiserhöhung über 10 %, kann
der Kunde innert 5 Tagen kostenlos vom Vertrag zurücktreten. |
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| 9.
Diverses |
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Die
Wohnungsübergabe erfolgt gemäss den ausgehändigten Dokumenten,
in der Regel ab 16.00 Uhr. Bei Verspätungen hat der Kunde die lokale
Vertretung unverzüglich zu informieren und ggfs. einen neuen Übergabetermin
zu vereinbaren. „Feriendomizil.ch“ lehnt bei Verspätungen
durch den Kunden jede Verantwortung ab. Das Mietobjekt muss bis spätestens
10.00 Uhr verlassen werden, damit eine sorgfältige Reinigung und
Kontrolle ermöglicht wird. Bei der Übernahme des Mietobjektes
ist ev. eine Kaution, je nach Mietobjekt, zu hinterlegen. Das Mitbringen
von Haustieren ist nur mit schriftlicher Zustimmung durch „Feriendomizil.ch“
gestattet.
Allfällige
Nebenkosten werden am Ende des Aufenthaltes mit dem Vermieter oder dem
Schlüsselhalter an Ort und Stelle abgerechnet und sind bar zu bezahlen.
Kreditkarten oder andere Zahlungsmittel werden nur nach vorheriger Absprache
angenommen. |
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Ausschliesslicher Gerichtsstand ist CH
- 6313 Menzingen-Zug.
Schweizerisches Recht ist anwendbar. April 2004 |